ALS AUFGABENTRÄGER
Hat eine Mitgliedsgemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht auf den WV-Nord übertragen, übernimmt der Verband die gesamte Aufgabe. Dazu gehören die Herstellung und Unterhaltung der technischen Anlagen sowie die Ermittlung und Abrechnung von Gebühren und Beiträgen.