WAS KOSTET DIE ENTSORGUNG?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anlage und Entsorgungsgebiet. Bei der Regelentsorgung von Hauskläranlagen richtet sich die Gebühr unter anderem nach dem Fassungsvermögen der Anlage; Sonderentleerungen werden nach Aufwand berechnet. Die jeweils gültigen Beträge finden sich in den aktuellen Gebührenblättern.
WARTUNG
GEHÖRT DAZU
Eine Hauskläranlage muss nicht nur entleert, sondern auch fachgerecht betrieben und gewartet werden. Dafür stehen zugelassene Wartungsunternehmen zur Verfügung.
KLEINKLÄRANLAGEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Informationen zu Errichtung, Betrieb und Wartung
BROSCHÜRE HERUNTERLADENZUGELASSENE WARTUNGSUNTERNEHMEN · KREIS SCHLESWIG-FLENSBURGZUGELASSENE WARTUNGSUNTERNEHMEN · KREIS NORDFRIESLAND
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