GUT GEKLÄRT. AUCH OHNE KANAL.
HAUSKLÄRANLAGEN

WENN DER KANAL NICHT BIS VOR DIE HAUSTÜR KOMMT

Nicht jedes Grundstück ist an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. In diesen Fällen sorgen Hauskläranlagen dafür, dass das anfallende Abwasser direkt vor Ort behandelt wird. Für Betrieb und Wartung gelten klare Anforderungen. Der Wasserverband Nord übernimmt im Rahmen der dezentralen Abwasserbeseitigung verschiedene Leistungen rund um Entleerung und Entsorgung. Grundlage sind unter anderem die Anforderungen der DIN 4261.

WIR KÜMMERN UNS DRUM

ENTLEERUNG & ENTSORGUNG

Je nach Art und Zustand der Anlage unterscheiden sich die Anforderungen an die Entleerung. Der Wasserverband Nord übernimmt dabei folgende Leistungen:

REGELENTLEERUNG

Nachgerüstete Hauskläranlagen nach DIN 4261 werden regulär alle zwei Jahre entleert. Die Gebühren für Abfuhr und Reinigung richten sich nach dem Fassungsvermögen der Anlage.

Gut zu wissen: Entspricht eine Hauskläranlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sind Entleerung und Reinigung jährlich vorgeschrieben.

BEDARFSORIENTIERTE ENTLEERUNG

Bei technischen Hauskläranlagen nach DIN 4261 erfolgt die Entleerung geplant und bedarfsorientiert. Der WV-Nord übernimmt die Entleerung und Reinigung der Anlage sowie die Entsorgung des Fäkalschlamms.

SONDERENTLEERUNG

Ist außerhalb der geplanten Termine eine zusätzliche Entleerung notwendig, kann eine Sonderentleerung durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

ABFLUSSLOSE GRUBEN & NACHKLÄRTEICHE

Auch die Entleerung von abflusslosen Gruben und Nachklärteichen gehört zu den Leistungen des Wasserverband Nord.

WAS KOSTET DIE ENTSORGUNG?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anlage und Entsorgungsgebiet. Bei der Regelentsorgung von Hauskläranlagen richtet sich die Gebühr unter anderem nach dem Fassungsvermögen der Anlage; Sonderentleerungen werden nach Aufwand berechnet. Die jeweils gültigen Beträge finden sich in den aktuellen Gebührenblättern.

WARTUNG
GEHÖRT DAZU

Eine Hauskläranlage muss nicht nur entleert, sondern auch fachgerecht betrieben und gewartet werden. Dafür stehen zugelassene Wartungsunternehmen zur Verfügung.

KLEINKLÄRANLAGEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Informationen zu Errichtung, Betrieb und Wartung

BROSCHÜRE HERUNTERLADENZUGELASSENE WARTUNGSUNTERNEHMEN · KREIS SCHLESWIG-FLENSBURGZUGELASSENE WARTUNGSUNTERNEHMEN · KREIS NORDFRIESLAND

ZU DEN GEBÜHREN

FRAGEN ZUR HAUSKLÄRANLAGE?

Unser Ansprechpartner hilft bei Fragen rund um die dezentrale Abwasserbeseitigung gerne weiter.

FRANK RIMMEL

Dezentrale Abwasserbeseitigung · Hauskläranlagen

Berichte, Analysen und vieles mehr zum herunterladen finden Sie hier: