GEBÜHREN
Die Gebühreninformationen sind über den Link im Text erreichbar.
Regenwasser, das auf Dächer, Auffahrten oder andere befestigte Flächen fällt, kann dort nicht immer versickern. Gelangt es in die Kanalisation, muss es gesammelt, abgeleitet, teilweise gereinigt und zurückgehalten werden. Dafür baut, pflegt und unterhält der Wasserverband Nord die notwendigen Leitungen und Anlagen außerhalb der Grundstücke. Die Niederschlagswassergebühr trägt dazu bei, diese Infrastruktur zu finanzieren. Damit Regenwasser sicher abfließen kann, wenn es darauf ankommt.
Eigentlich ganz einfach: Als versiegelt oder befestigt gelten Flächen, auf denen Regenwasser nicht an Ort und Stelle versickern kann und von denen es in die Kanalisation gelangt – direkt über eine Leitung oder beispielsweise über die Straße.
Dachflächen
Terrassen
Auffahrten
Gehwege
Carports
Garten
Rasen
Die tatsächlich abfließende Regenmenge eines Grundstücks lässt sich nicht sinnvoll einzeln messen. Deshalb bildet die bebaute bzw. versiegelte Fläche, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt, die Grundlage für die Berechnung.
Der Preis pro Quadratmeter ist innerhalb einer Gemeinde gleich. Wie hoch die tatsächliche Jahresgebühr ausfällt, hängt damit von den anrechenbaren Flächen des jeweiligen Grundstücks ab.
Die Gebühreninformationen sind über den Link im Text erreichbar.
Damit die anrechenbaren Flächen ermittelt werden können, benötigt der Wasserverband Nord Angaben zum Grundstück. Dafür gibt es den Niederschlagswasser-Fragebogen. Ein Blick in die Bauunterlagen hilft meist dabei, die benötigten Flächen zu bestimmen.
Wird auf dem Grundstück neu gebaut, eine Fläche befestigt oder eine bestehende versiegelte Fläche verändert, muss dies dem Wasserverband Nord mitgeteilt werden. Dafür gibt es ein Änderungsformular.